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Gesellschaft
Behinderung
Integration
In der BRD gelten - je nach Rechnung - einige
Millionen Menschen als behindert.
Die Frage, wo "die" sind und was "die" so machen,
stellt sich allerdings den wenigsten Bürgern. In der Öffentlichkeit
kommt Behinderung selten vor. Behinderung ist etwas, von dem man selbst
Gott sei Dank nicht betroffen ist. Ab und an wird ein besonderer Sportler
hervorgehoben (toll, was der trotz seiner Behinderung so leisten kann),
oder ein besonders schweres "Schicksal" wird in einer Talkshow dargestellt.
Doch das, was Behinderung oder behindert sein, für den Betroffenen
bedeutet, nämlich Normalität kommt in den Medien nicht, oder
nur am Rande vor. Aber ohne Wahrnehmung kann es auch nicht zu einer gesellschaftlichen
Integration kommen. Wahrnehmung kann aber nur durch Berührungspunkte
stattfinden, oder durch gezielte Aufarbeitung. Die Berührungspunkte
sind gesellschaftlich schwierig zu steuern, die Aufarbeitung kann dagegen
in den Schulen erfolgen.
Diese Seite richtet sich deshalb an Lehrerinnen
und Lehrer, die in ihren Klassen das Thema Behinderung aufgreifen wollen.
Leider gibt es nur wenig bis gar keine didaktisch
Ausarbeitungen für die Mittel- oder Oberstufe. Ich versuche deshalb
auf dieser Seite, einiges dazu darzustellen. Das meiste habe ich bereits
selbst in Seminaren oder Projekten an Schulen ausprobiert und bin dabei
auf positive Resonanz gestoßen.
Für Anregungen etc. bin ich natürlich
dankbar, insbesondere Lehrerinnen und Lehrer, die bereits an diesem Thema
gearbeitet haben, sind mir willkommen.
Zur besseren Übersicht gesellen sich zu den
Grundüberlegungen auf dieser Seite drei verschiedene Unterbereiche:
die Seite Unterricht
beschäftigt sich mit der Vorbereitung einer möglichen didaktischen
Einheit zum Thema Behinderung (Diese Seite ist noch nicht fertiggestellt)
die Seite Material beeinhaltet
eine Sammlung von Filmen und Büchern, die sich zur Bearbeitung in
der Schule anbieten. Zusätzlich gibt es dort Bücher zum Thema
Sport für und mit Behinderten.
Soziales Engagement und soziales Bewußtsein,
das sind Begriffe, die in den letzten Jahren
vermehrt in der Presse auftauchen und dennoch nicht in jedermanns Bewußtsein
sind. Eine Unterrichtseinheit zum Thema Behinderung kann helfen, Vorurteile
und Befürchtungen abzubauen. Da jedoch auch die meisten Lehrerinnen
und Lehrer ähnlich Berührungsängste wie ihre Schüler
haben, gilt es im Vorfeld zunächst, sich intensiv auf die Einheit
vorzubereiten. Dazu habe ich hier einige Informationen zusammengestellt.
Vorüberlegungen
Das Thema Behinderung kommt in der Öffentlichkeit
eher selten vor. Behinderte leben oft von der 'wirklichen Welt' getrennt
in Sondereinrichtungen, lernen in Sonderschulen und arbeiten in Sonderwerkstätten.
Da fällt es schwer, etwas kennenzulernen, was man nicht sehen kann.
Wie können sie sich nun gut auf die bevorstehende
Einheit vorbereiten?
Es gibt eine ganze Reihe von Materialien, die
dazu geeignet erscheinen, Fachliterartur pädagogischer (z.B. für
Sonderschullehrer) als auch medizinischer oder psychologischer Art. Die
meisten dieser Werke haben aber einen großen Nachteil: Sie sind lang
und geschrieben wiederum für Fachleute. Ich habe für eigene Projekte
an der Schule eine Übersicht erstellt, in der einige der wichtigsten
Themengebiete angesprochen werden.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe
ich dabei ebensowenig, wie ich Ihnen die gesamte Arbeit abnehme. Alle angesprochenen
Themen verstehen sich als Anregungen für weitere Themen.
Was macht einen Behinderten behindert? Oder
die Frage, was Behinderung eigentlich ist.
Um mit diesem Thema umgehen zu können, halte
ich es für unumgänglich, daß sich der Unterrichtende zunächst
selbst ein Bild vom Themengebiet macht. Dazu habe ich einige Informationen
zusammengestellt, die unterschiedliche Aspekte des Komplexes beleuchten.
Die Frage der Definition des Begriffes "Behinderung"
entspricht in etwa der Quadratur des Kreises.
Ich werde es nicht schaffen, eine allgemeingültige,
globale Definition zu erschaffen, andernfalls würde man mich sofort
mit Auszeichnungen überschütten.
An die Definition schließt sich eine Vorstellung
verschiedener Lebensbereiche behinderter Menschen an, doch zunächst
zur Definition.
Jede Berufsgruppe, die sich mit Behinderten auseinandersetzt,
hat für sich eine eigene Definition von Behinderung entwickelt. Dieser
Kreis von Berufsgruppen besteht aus:
Medizinern,
Pädagogen,
Psychologen,
Soziologen,
Juristen,
Versicherungen,
Theologen,
Politikern.
Nichtsdestotrotz werde ich versuchen, zumindest einige
Gedankenmodelle vorzustellen und versuchen, einige Schlußfolgerungen
daraus zu ziehen.
Im folgenden werde ich einige der Modelle kurz
beschreiben. Allgemein gilt Behinderung als eine Bezeichnung für Einschränkung
des Wahrnehmungs-, Denk-, Sprach-, Lern-, und Verhaltensvermögens.
Das ist ebenso allumfassend wie nichtssagend.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den
Behinderungsbegriff im Hinblick auf die oben genannten Stichworte in
-
Impairment (Schädigung),
-
Disability (Funktionsbeeinträchtigung) und
-
Handicap (Benachteiligung, Behinderung) differenziert.
Behinderung ist "im rechtl. Sinn die Auswirkung
einer od. mehrerer regelwidriger, d.h. vom alterstyp. Zustand abweichender,
Funktionsbeeinträchtigungen von mind. sechsmonatiger Dauer (§
3 Schwerbehindertengesetz, SchwbG, in der Fassung vom 26.8.1986, BGBl.
1 S.1421; dazu auch § 10 SGB 1, §§ 27ff. BVG, § 39
BSHG), die, unabhängig vom Grad der Erwerbsminderung u. i. d. R. ohne
Rücksicht auf die Ursache der Behinderung, zur Folge hat, dass der
Betroffene Hilfe braucht, um diesen Zustand zu beseitigen, zu bessern,
seine Verschlimmerung zu verhüten oder seine Folgen zu mindern und
um ihm einen angemessenen Platz insbesondere im Arbeitsleben zu sichern
(vgl. Rehabilitationsrecht). Die Behinderung wird aufgrund der "Anhaltspunkte
für die ärztliche Begutachtung Behinderter" (Bundesministerium
f. Arbeit u. Sozialordnung 1983) festgestellt und in Graden der Behinderung
(Abk. GdB, § 3 Abs. 2 u. 3 SchwbG in Verbindung m. § 30 BVG)
gemessen. Bei mehreren Behinderungen wird ggf. auswirkungsgemäß
ein Gesamt-GdB festgestellt. Schwerbehinderte haben einen GdB von 50% u.
mehr und die diesen gleichgestellten Personen einen GdB von mind. 30%.
Die juristische Abgrenzung der Behinderung von der Dauerkrankheit ist problematisch
(vgl. §§ 53ff SGB V)." (Pschyrembel, klinisches Wörterbuch;
Berlin, New York, 1994)
Aus diesem Satzungetüm soll man dann schlau
werden. Gehen wir vielleicht in die einzelnen Untergruppen und versuchen
hier eine genaueres Bild zu schaffen. Die Mediziner treffen eine Unterscheidung
in körperliche und geistige Behinderung, die Psychologen bringen zudem
noch die psychische Behinderung ins Spiel. Anhand dieser drei Ebenen fällte
eine Definition schon leichter.
Die körperliche Behinderung ist geprägt
durch Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates und/oder der Sinne
(Sehen, Hören und Fühlen). Diese Beeinträchtigungen führen
zu Leistungseinschränkungen in den genannten Bereichen im Vergleich
zur nichtbehinderten Vergleichsgruppe.
"Behinderung, geistige: veraltete Bezeichnung
Oligophrenie, Schwachsinn; Bezeichnung für angeborene oder frühzeitig
erworbene signifikant unterdurchschnittliche Intelligenz und Anpassungsfähigkeit;
Unterscheidung in drei Grade und Abgrenzung von der leichten Lernbehinderung;
Vorkommen: oft in Zusammenhang mit anderen, aus der geistigen Behinderung
und u. U. mangelnder Behandlung resultierenden Behinderungen (s. Verhaltensstörung,
Stereotypien); Ätiologie: angeb. Stoffwechselstörungen, Chromosomenaberrationen,
Embryoapathie, Feteapathie, frühkindl. Hirnschaden, Fehlen angemessener
Lerninhalte, soziale Isolation; Sympt.: lntelligenzminderung, evtl. Störung
der Affektivität u. psychomotor. Retardierung; Ther.: individuelle
Förderung, Soziotherapie, Psychotherapie, Mototherapie" (Pschyrembel,
klinisches Wörterbuch; Berlin, New York, 1994)
Kurz gesagt, die geistige Behinderung führt
zu einer Leistungseinschränkung im Denken und Handeln.
"Behinderung, psychische: allg. Bez. für
eine chronische psychische Störung oder Erkrankung, aufgrund derer
der Patient als Behinderter anerkannt bzw. (bei krankheitsbedingter fehlender
Einsicht) durch Attest diesem gleichgestellt werden kann" (Pschyrembel,
klinisches Wörterbuch; Berlin, New York, 1994) .
Die Unterscheidung zur geistigen Behinderung fällt
schwer. Eine geistige Behinderung ist häufig, muss aber nicht durch
eine körperliche Störung verursacht werden, z.B. Down-Syndrom,
Angelmann-Syndrom (jeweils Gen-Defekte) oder Sauerstoffunterversorgung
während des Geburtsvorganges. Sieht man von neuronalen Dysfunktionen
ab, haben psychische Störungen in der Regel keine körperlichen
Ursachen.
Sehr häufig jedoch ist die Grenze zwischen
körperlichen und geistigen Behinderungen nicht so klar gezogen wie
die Definition dies Glauben macht. So haben Menschen mit Down-Syndrom sehr
häufig Herzprobleme oder ein schlechtes Sehvermögen. Verschiedene
Wissenschaftler versuchen nun, mit Begriffen wie Primär-, Sekundär,
und Tertiärbehinderung dem Definitionsdilemma Herr zu werden. Menschen
mit Behinderung werden somit zwanghaft in ein Schema gepresst, das aber
der Gesamtperson nicht gerecht werden kann. Bleiben wir beim Beispiel Down-Syndrom.
Die Trisomie 21 (so der korrekte medizinische Begriff) mit ihren Auswirkungen
auf Denken und Handeln sind dann die Primärbehinderung, der Herzfehler
(operabel oder nicht) mit seinen körperlichen Einschränkungen
die Sekundärbehinderung und der Sehfehler, der zwar behandelt aber
nicht behoben werden kann, die Tertiärbehinderung. Das Spiel lässt
sich zahlenmäßig erweitern und am Ende steht dann ein Mensch
aus vielen Einzelbausteinen, aber die Gesamtperson geht dabei verloren.
Zur Verdeutlichung der schwierigen Einschätzung
folgendes:
Die reguläre körperliche Entwicklung
und Sozialisation eines nichtbehinderten Kleinkindes verläuft nach
bestimmten Schemata. Die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U1-
U10 versuchen diesem Tatbestand Rechnung zu tragen. In diesen Vorsorgeuntersuchungen,
die zu festgeschriebenen Zeiten in der kindlichen Entwicklung stattfinden
sollen, wird ja nicht nur Größe und Gewicht, also die faktischen
medizinischen Daten abgefragt, es werden auch Daten zu sozialer, kognitiver
und emotionaler Entwicklung gesammelt.
Es ist von vornherein davon auszugehen, dass wenn
ein Kind mit körperlicher Behinderung geboren wird, die Entwicklung
nicht im gleichen Maßstab verläuft, wie bei Kindern, die ohne
diese Einschränkungen geboren werden. Und zwar weder auf dem körperlichen
noch auf dem kognitiven, dem seelischen und dem emotionalen Sektor.
Viele Institutionen (Kindergärten, integrative
Schulen, sonstige Gruppen) gehen davon aus, dass Körperbehinderte
lediglich durch die Funktionsstörung beeinträchtigt sind. Leider
gehen die Gedanken häufig nicht darüber hinaus. Für die
Entwicklung des Kindes ist es extrem wichtig, dass Kinder grundlegende
Erfahrungen machen. Die nachfolgenden Vorgänge mögen sehr banal
erscheinen, ich halte es jedoch für unumgänglich, sich diese
Faktoren einmal bewusst vor Auge zu führen. Zu diesen ersten Erfahrungen,
die körperbehinderte Kinder so nicht machen können, gehört
die Erweiterung des bewussten Umfeldes für das Kind aus eigenem Antrieb
heraus. Dabei ist zunächst zu nennen, die Bewegung des Kopfes, das
Drehen, das Heben aus der Bauchlage heraus. Kinder, die mit einem Hydrocephalus
geboren werden, haben häufig einen vergrößerten Kopf, der
im Verhältnis zum Körper noch größer und schwerer
ist, als der ja ohnehin schon sehr große Kopf eines nichtbehinderten
Neugeborenen. Das heißt, ein Kind mit Hydrocephalus macht diese allererste
Bewegungserfahrung, diese erste Erweiterung des Bewusstseins über
den eigenen Körper hinaus zu einem späteren Zeitpunkt als es
nichtbehinderte gleichaltrige tun. Auch das Hochdrücken auf die Arme
aus der Bauchlage ist damit verzögert.
Die ganz üblichen Bewegungsmuster, die ein
nichtbehindertes Kind automatisch und von selbst durchläuft, also
das Heben des Pos, der Versuch den ganzen Körper hoch zu drücken,
das Aufsetzen, das Hochziehen und schlussendlich das Stehen finden beim
querschnittgelähmten Kind später bis gar nicht statt! Und das
nicht allein aufgrund der körperlichen Einschränkung sondern
auch aus anderen, sozialen Gründen heraus. Kinder mit Spina bifida
und Hydrocephalus müssen bereits in den ersten Lebenswochen mindestens
eine, zumeist auch mehrere Operationen über sich ergehen lassen.
Dabei kann es Komplikationen geben, die dazu
führen, dass Kinder sehr sehr lange nach ihrer Geburt in der Klinik
sind. Diese Kinder erleben die häusliche Umgebung, normale Tagesabläufe,
das Nest, das die Eltern gebaut haben, viel später, weil das junge
Leben von anderen Dingen geprägt ist.
All diese Dinge führen dazu, dass Entwicklung
verzögert verläuft. Das heißt nicht, dass das einzelne
Kind von der geistigen Anlage her nicht dazu in der Lage ist, bestimmte
Dinge zu tun. Es ist nur so, dass Prozesse, die sich bei nichtbehinderten
Kindern von selbst entwickeln, bei behinderten Kindern verzögert oder
ohne äußeren Anstoß gar nicht in Gang kommen.
Entwicklung verläuft immer nach dem selben
Schema ab. Eine Erfahrung wird gemacht, diese Erfahrung wird vom Menschen
verarbeitet und führt zur Erkenntnis. Berühmtes Beispiel für
Entwicklung nach dieser Definition: die Geschichte mit dem Apfel bei Newton,
auch wenn die Geschichte nicht wahr ist.
Schema Entwicklung:
|
Erfahrung
|
|
=>
|
|
Verarbeitung
|
|
=>
|
|
Erkenntnis
|
Bei körperbehinderten Kindern ist nun
diese Erfahrungsebene häufig gestört, und obwohl die Ebene der
Verarbeitung (vereinfacht also das Gehirn) ähnlich wie bei nichtbehinderten
Altersgenossen funktioniert, fehlen die Grundlagen für die Verarbeitung
und damit kann auch nicht zur Ebene der Erkenntnis übergegangen werden.
Das Ergebnis ist eine Entwicklungsverzögerung.
Bei Kindern mit einer geistigen Behinderung findet
die Verzögerung auf der Ebene der Verarbeitung statt. Obwohl die gleichen
Erfahrungen gemacht werden, wie bei einem nichtbehinderten Altersgenossen,
führen die Erfahrungen nicht oder nur verlangsamt zu einer Erkenntnis.
Häufig ist zu beobachten, dass Wiederholung zur Erkenntnis benötigt
wird.
Ein immer wieder gerne benutztes Beispiel beschreibt
die Erfahrung der heißen Herdplatte. Während ein körperbehindertes
Kind gar keine Gelegenheit hat, auf eine heiße Herdplatte zu fassen,
muss ein geistig behindertes Kind diese Erfahrung mehrmals machen, um zu
begreifen, dass es Schmerzen dabei bekommt.
Für alle Menschen, die mit behinderten Kindern
umgehen, heißt das, dass sie davon ausgehen müssen, dass bestimmte
Dinge nicht so funktionieren wie bei anderen Kindern und man den Kindern
dabei helfen muss, Erfahrungen zu sammeln, die andere Kinder von sich aus
erleben.
Die Psychologen begehen ähnlich wie die Mediziner
den Fehler einseitig zu denken, sich lediglich auf die psychologische Entwicklung
zu beziehen, nicht aber auf die Entwicklung anderer Fähigkeiten! Dennoch
zeigen sie, dass durch die Behinderung diese Entwicklung verzögert
oder gestört sein kann. In jeder der Phasen der Entwicklungspsychologie
finden sich Handlungsebenen, die ein Kind mit Hydrocephalus und Querschnittslähmung
so überhaupt nicht erleben kann.
Diese Handlungen wiederum stellen eine Grundlage
für weitere Entwicklungsschritte (nicht nur wie bei Freud und Erikson
auf psychologischer, auch auf kognitiver Ebene) dar. Fallen einzelne Schritte
ganz weg oder sind stark verändert, kann eine Störung der weiteren
Entwicklung eintreten. Nur ganz selten gibt es eine Entkoppelung zwischen
kognitiven Fähigkeiten und sozialer Kompetenz, obwohl die Gewichtung
zwischen beiden Bereichen natürlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich
ist.
Das müssen sich Menschen, die mit Behinderten
zusammenarbeiten, klarmachen: Körperbehinderung heißt eben nicht
ausschließlich eine medizinische Funktionsstörung, sondern hat
auch einen Einfluss auf psychologischem, kognitivem und sozialen Gebiet.
Als Beispiel für die Vielschichtigkeit ist hier die Sexualität
zu nennen, die neben medizinischen auch psychologische und soziale Komponenten
enthält und ein Bereich ist, der gerade bei Körperbehinderten
von allen Beteiligten (Eltern, Ärzten, Therapeuten, Pädagogen
etc) nahezu totgeschwiegen wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass körperbehinderte
Kinder auch bei regulärer Anlage der geistigen Möglichkeiten
Störungen in ihren kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten
haben können.
Die behinderte Familie
Barbara Beuys prägt in ihrem Buch "Eltern
behinderter Kinder lernen neu leben" (Reinbek 1993) den Begriff behinderte
Familie. In der Tat ist dieser Begriff meiner Meinung nach der zentrale
Begriff in der Arbeit mit Familien, in denen ein behindertes Kind lebt.
Die Geburt eines behinderten Kindes stellt für Eltern und Geschwister,
für Großeltern, Verwandte und Bekannte einen starken Einschnitt
in das Leben und Zusammenleben dar. Die Aufgabe, die sich den Eltern stellt,
weicht ab von den üblichen Vorstellungen, die sich mit der Geburt
eines Kindes verbinden. Erwartungen, die Eltern an ihr Kind haben, werden
enttäuscht. Die Behinderung nimmt Einfluss auf die ganze Familie und
das Umfeld, bestimmt den Tages- und Lebensrhythmus.
Diese Enttäuschung muss von den Eltern zunächst
verarbeitet werden. Vielfach passiert das erst Jahre später, manche
unterdrücken ihre Wut und Trauer gegen Ärzte, Therapeuten und
nicht zuletzt auch gegen das eigene Kind (weil es eben die Erwartungen
enttäuscht hat) ihr ganzes Leben lang. Dieser Trauerarbeit genannte
Prozess der Verarbeitung kann nur von den Eltern selbst geleistet werden.
Die allermeisten Anlauf- und Beratungsstellen
können den Anforderungen der Eltern und Kinder in Bezug auf die Gewichtung
der Einzeltherapien für die Kinder nicht gerecht werden. So fühlen
sich viele Familien alleingelassen in der Auseinandersetzung mit verschiedenen
Therapiestellen, ebenso wie mit Ärzten und Krankenkassen. Jede einzelne
Therapie tritt mit bestimmten Forderungen an die Eltern heran, nicht selten
widersprechen sich diese Forderungen und schaffen bei den Eltern Unsicherheit
und zusätzlichen Druck. Die Eltern wünschen sich eine Stelle,
an die sie sich in allen Fragen, die rund um die Behinderung und Therapierung
ihrer Kinder entstehen, wenden können und die nicht weiteren Druck
auf die Familie ausübt. Dies ist der Grund dafür, dass Eltern
in Selbsthilfeorganisationen und anderen freien Institutionen selbst aktiv
werden.
Behinderte Familien brauchen Hilfen, gar keine
Frage, doch wer soll diese Hilfe leisten? Der Kreis derer, mit denen Familien
zusammenkommen, ist riesig und besteht aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen,
Krankengymnasten, Ergotherapeuten, staatlichen Stellen, Krankenkassen,
Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst, Frühförderung, Kindergarten,
Schule, Sanitätshäuser, Elternselbsthilfegruppen, Beratungsstellen
und vielen weiteren.
Koordinationsaufgaben sollten aus zwei verschiedenen
Gründen nicht von Personen aus diesem Kreis ausgeübt werden.
Eine solche Koordinationsstelle, und das zeigen die Wünsche der Eltern
ausdrücklich (Bäuml, Oliver S.: Schule und Familie; unveröffentlichte
Diplomarbeit 1997), wird von den Eltern nur dann angenommen, wenn sie nicht
zusätzlichen Druck auf die Eltern ausübt sondern hilft, diesen
Druck zu vermindern.
Ärzte haben im Zusammenhang mit behinderten
Familien ein ambivalentes, zerrissenes Ansehen. Einerseits sind sie die
Helfer in der Not, diejenigen, denen es zu verdanken ist, dass das Kind
überhaupt lebt, andererseits stehen aber gerade Ärzte bei den
Eltern auch für sehr negative Erfahrungen. Die Art und Weise der Diagnoseeröffnung,
die Reduzierung auf das Technische und manchmal auch die Schuldhaftigkeit
der Ärzte an der Behinderung hinterlassen bei den Eltern ambivalente
Gefühle. Man stelle sich vor: ein Arzt schleudert den Eltern nach
der Geburt die harte, bittere Diagnose ins Gesicht. Schon im Altertum galt
der Überbringer schlechter Nachrichten selbst als schlecht. Nun soll
also ein Vertreter der gleichen Berufsgruppe die Koordination übernehmen,
also ein positives Gesamtbild der Fördermaßnahmen entstehen
lassen - das wird vielfach auf Ablehnung stoßen.
Die Eltern stehen mit allen denjenigen, die ihnen
auf irgendeine Art und Weise Druck machen - und das sind fast alle, die
mit ihnen umgehen - in einem zwiespältigen Verhältnis. Wirkliche
Hilfe kann nur dann entstehen, wenn nicht zusätzlicher Druck entsteht.
Nur so kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Menschen mit
ähnlichen oder gleichen Erfahrungen werden so als Helfer gerne angenommen,
aber gleichzeitig kann sowohl beim Helfer als auch in noch stärkerem
Maße bei der betroffenen Familie der Eindruck entstehen, die Erfahrungen
des Helfers seien ein Allheilmittel.
Vielfach lernen Eltern erst dann, sich mit ihrer
Situation abzufinden, wenn es ihnen gelingt, sich von allen Zwängen
zu lösen und selbst den Überblick über Nötiges und
Unnötiges zu erlangen. Diesen Grad der professionellen Beschäftigung
mit der Behinderung und allem Drumherum ihres Kindes zu erreichen ist leider
nicht allen Eltern möglich.
Außerfamiliärer Bereich
Die Behinderung eines Kindes hat ja nicht nur
Auswirkungen auf den familiären Bereich, der gesamte Lebensablauf
eines Kindes verändert sich durch eine Behinderung. Als besonders
betroffen kann dabei die institutionelle Betreuung gelten. Im vorprimären
Bereich ist die Entwicklung dabei heute weit voran gekommen. Spezielle
Sonderkindergärten gibt es heute nur noch an wenigen Stellen, mehr
oder weniger professionell durchgeführte Integrationsmaßnahmen
bestimmen das Bild der Institutionen. Anders sieht es im schulischen Bereich
aus:
Im Jahr 1990 besuchten in den alten Bundesländern
vier von 100 Schülern eine Sonderschule (vgl. Schöler 1993, S.23).
Allerdings gibt es auch in diesem Bereich viel
versprechende Ansätze.
Ende der 60er Jahre, in einer Zeit der ersten
Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Stimmen laut, die eine
Reform des gesamten Bildungswesens forderten (vgl. Deppe-Wolfinger u.a.
1990, S.12).
Ausgehend von den Universitäten entwickelte
sich eine allgemeine Diskussion über Schule und Schulformen. Das Ergebnis
dieser Diskussionen war die Einrichtung der Gesamtschule. Sie sollte die
traditionelle Dreifachgliederung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium
auflösen und unter einem Dach alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten
und Interessen fördern. In den Gesamtschulen gab es auch Versuche,
durch gezielte Einzel- oder Gruppenförderung Einweisungen in die Sonderschule
zu verhindern. Im heutigen Sinne 'integrativ' war das jedoch nicht. Kindern,
die das Lernziel der Regelschule nicht erreichen konnten, war der Weg zur
Gesamtschule verschlossen (vgl. Deppe-Wolfinger u.a. 1990, S.15). Zumindest
gab es dadurch Ansätze für verschiedene Überlegungen und
Veränderungen. Das drei- bzw. viergliedrige Schulsystem blieb jedoch
unangetastet, die Gesamtschule wurde neben Gymnasium, Real- und Hauptschule
sowie der Sonderschule installiert.
Die einzelnen Diskussionen wurden vom deutschen
Bildungsrat 1973 aufgegriffen und in seiner 'Empfehlung zur Pädagogischen
Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher'
zur Sprache gebracht. Diese Empfehlung stellte ausdrücklich "der bisher
vorherrschenden schulischen Isolation Behinderter ihre schulische Integration"
entgegen (Deutscher Bildungsrat 1973, S.16). Integration um jeden Preis
war dabei ausdrücklich nicht gemeint, es ging um "weitmögliche"
gemeinsame Unterrichtung, also um "soviel Integration wie möglich;
soviel Sondereinrichtungen wie nötig" (Muth 1973, S.5).
Sehr weit gingen Vorschläge zur Differenzierung
und Individualisierung des Unterrichts für alle Schüler (vgl.
Deutscher Bildungsrat 1973, S.68ff, S.74ff). Diese Vorschläge wurden
im Konzept des offenen Unterrichts verwirklicht und in die Integrationsbewegung
aufgenommen und verarbeitet.
Der Bildungsrat ging in seiner Kritik am Sonderschulwesen
sehr weit und bezog auch die gesellschaftliche Situation Behinderter mit
ein:
"Die Auffassung, soziale Integration durch schulische
Separation bewirken zu können, wurde empirisch widerlegt. Eingliederung
kann nicht durch Ausgliederung erreicht werden." (Eberwein 1997, S.55)
Die Dreifachgliederung des Schulsystems der Sekundarstufe
ist in der Zwischenzeit zur faktischen Vierfachgliederung geworden. Neben
den Regelschulen steht die Sonderschule als nahezu eigenständiger
Schulzweig darunter. So stellt es sich zumindest im gesellschaftlichen
Ansehen der Abschlüsse dar, die an Sonderschulen erworben werden.
Die Chancen für Sonderschulabgänger eine Lehrstelle zu finden,
sind schlechter als für Hauptschüler.
Die Eltern der ersten Nachkriegsgeneration, vor
allem geistig behinderter Kinder, mussten zunächst lange für
die Beschulung ihrer Kinder kämpfen. Als Ende der 50er Jahre durch
die Bemühungen der Elterninitiative 'Lebenshilfe für das geistig
Behinderte Kind' Sonderschulen für Praktisch Bildbare eingeführt
wurden, und erstmals in der deutschen Geschichte auch geistig und Schwer-
sowie Schwerstmehrfachbehinderte beschult werden konnten, waren die Eltern
zunächst mit dem Erreichten zufrieden. Es bedurfte einer neuen Generation
von Eltern, die sich einem neuen Kampf und neuen Ideen öffnen konnte.
Das Ende der 60er und der Beginn der 70er Jahre
war gekennzeichnet durch politische Veränderungen und weitreichende
Kritik an der Gesellschaft. In dieser politischen Landschaft entwickelten
Eltern, die mit dem Angebot an staatlichen Einrichtungen für ihre
Kinder nicht zufrieden waren, verschiedene private Initiativen, die eigenorganisierte
Alternativen insbesondere für kleinere Kinder anboten. Die Kinderladenbewegung
war ein Teil dieser Strömung. In einem solchen privaten Kinderladen
im Berliner Stadtteil Schöneberg werden im April 1972, also bereits
ein Jahr vor den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates, integrative
Gruppen eingerichtet.
Eltern behinderter und nichtbehinderter Kinder
hatten sich zusammengeschlossen und - ohne Zusagen des Berliner Senats,
ohne jegliche finanzielle Unterstützung - ein Konzept ausgearbeitet.
So fing man dann in zwei Gruppen mit der Arbeit an. Erst ein Jahr nach
der Gründung dieser Einrichtung und nach vielen Widerständen
und Diskussionen gelang es, die Senatsverwaltung für Jugend und Sport
zur finanziellen Unterstützung zu bewegen. So konnte im Jahre 1973
ein eigenes Gebäude bezogen werden, das 'Kinderhaus Friedenau' (vgl.
Beuys 1993, S.100ff und Autorenkollektiv Kinderhaus Friedenau 1988, S.262f).
In Anbetracht der Tatsache, dass Überlegungen,
zur (Schul-) Bildung der nachfolgenden Generationen bislang immer von Politikern,
Pädagogen, Wissenschaftlern und anderen sogenannten Fachleuten ausgingen,
ist es verwunderlich, wie schnell eine Gruppe Betroffener den schwerfälligen
Apparat 'Bildungswesen' in Bewegung setzen konnte.
Das zeigte sich Jahre später erneut, als
es darum ging, die erste integrative Gruppe aus dem Kinderhaus in eine
gemeinsame Klasse einzuschulen. Für die Eltern war klar, dass der
gemeinsame Weg ihrer behinderten und nichtbehinderten Kinder sich nicht
schon nach wenigen gemeinsamen Schritten wieder gabeln sollte. Doch der
Übergang in die integrative Beschulung war wieder erst nach langem
Kampf mit Schulen und Senatsverwaltung möglich.
Aber der Kampf war von Erfolg gekrönt, zum
Schuljahr 1975/76 wurde an der Fläming-Schule in Berlin eine integrative
Vorklasse eingerichtet, in der die Kinder aus dem Kinderhaus Friedenau
gemeinsam unterrichtet werden konnten. Dem Rückschlag, am Ende der
Vorklasse ein behindertes Kind doch in die Sonderschule einschulen zu müssen,
folgte im Jahr darauf, zum Schuljahresbeginn 1977/78 die erste integrative
Grundschulklasse der Bundesrepublik.
Auch in der Folgezeit waren die Eltern die treibenden
Kräfte zur Einrichtung weiterer Projekte und der Fortführung
der schon bestehenden. Für auftauchende Probleme ist die Stellung
der Eltern außerhalb des Schulwesens sogar von Vorteil. "Z.B. sind
die Eltern in Konfliktsituationen nicht, wie die Schule, auf den Dienstweg
verwiesen und können ihre Behördenkontakte und ihre politische
Durchsetzungsfähigkeit nutzen." (Deppe-Wolfinger u.a. 1990, S.51)
Die Entwicklung lief zunächst schleppend
an, doch in den Folgejahren wurde die Einführung von integrativen
Klassen immer weiter vorangetrieben. Gab es vom Schuljahr 77/78 bis zum
Schuljahr 80/81 nur eine staatliche Schule mit Integrationsklassen, waren
es im Schuljahr 83/84 schon 8 Schulen mit 20 Klassen und zwei Jahre später
schon 18 Schulen mit 50 integrativen Klassen. (Zahlen aus Deppe-Wolfinger
u.a. 1990, S. 36). 13 Jahre später, also im Schuljahr 1996/97 gab
es allein in Frankfurt 18 Grundschulen mit integrativen Klassen (Zahlen
aus Frankfurter Rundschau vom 25.4.1997) und hessenweit wurden 1700 Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet.
An den Lehrkonzepten der Grundschule hat sich
in den vergangenen zwei Jahrzehnten viel verändert. Neue Unterrichtsmethoden
und -konzepte haben den früher üblichen lehrerzentrierten Frontalunterricht
abgelöst, wobei die Integrationsklassen in besonders starkem Maß
vom traditionellen Unterricht abgekommen sind mit ihrem Konzept des offenen
Unterrichts und einer Lehrerdoppelbesetzung (vgl. Deppe-Wolfinger 1994,
S.8). Die Tatsache, dass solch offener Unterricht allen Kindern, ob besonders
begabt oder geistig behindert, zugute kommt, macht diese Form des Unterrichts
für die Grundschule so wichtig und wertvoll. Der Gesetzgeber hat speziell
in Hessen den Schulen und Lehrern die Tür für neue Unterrichtsmethoden
und Inhalte weit geöffnet, mit dem 'Rahmenplan Grundschule' sogar
viele Anregungen direkt gegeben. Die Vorraussetzungen zur Integration in
Hessen sind also vorhanden, Gesetze und Verordnungen regeln die Integration
in der Grundschule sehr genau. Wie es auf Grund des Haushaltsvorbehalts
in der Praxis aussieht ist leider weniger erfreulich.
Beruf: Sehr viele Menschen mit Behinderung sind
arbeitslos. Die Unternehmen unterliegen zwar einer Quote von Behinderten,
die sie beschäftigen müssen (Betriebe über 12 Mitarbeiter),
jedoch gibt es die Möglichkeit sich von dieser Quote freizukaufen
und zwar zu einem monatlichen Betrag der die Kosten eines Arbeitsplatzes
bei weitem unterschreitet. Mit diesen Beträgen werden unter anderem
die WfBs finanziert. Auch die Berufsbildungswerke, die sich um die berufliche
Qualifikation von Sonderschulabgänger kümmern leben teilweise
aus diesen Abgaben. (Unterschied erster Arbeitsmarkt und Nebenmärkte)
Das Normalisierungsprinzip:
Die Gruppe der geistig Behinderten war in der
Vergangenheit von Ausgrenzung besonders stark betroffen. Erst seit gut
40 Jahren werden Kinder mit geistiger Behinderung überhaupt beschult,
und weil sie ihr ganzes Leben hindurch auf besondere Hilfen in verschiedenen
Lebenslagen angewiesen sind, wurde eine Anstaltsunterbringung als bestes
Mittel zur Problemlösung angesehen. So entstanden große Anstalten,
die geistig Behinderte 'kasernierten' und sie in große Schlafsäle
ohne Privatsphäre steckten. Durch große Gruppen und wenig Personal
sind hier die Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung stark
begrenzt.
Aus der Kritik an diesen Einrichtungen entstand
zunächst in den skandinavischen Ländern das 'Normalisierungsprinzip'.
Diese Kritiker stellten Forderungen auf, die in jede Einrichtung übernommen
werden sollten. Die Einfachheit dieser Forderungen zeigt dabei, wie sehr
das System die Behinderten bislang abseits der Normalität behandelt
hat. Im dänischen Fürsorgegesetz fand der Anspruch auf Normalisierung
bereits Ende der 50er Jahre Eingang.
"1. Normaler Tagesrhythmus
Schlafen, Aufstehen, Anziehen, Mahlzeiten, Wechsel
von Arbeit und Freizeit - der gesamte Tagesrhythmus ist dem altersgleicher
Nichtbehinderter anzupassen.
2. Trennung von Arbeit - Freizeit - Wohnen
Klare Trennung dieser Bereiche, wie das bei den
meisten Menschen der Fall ist. Das bedeutet auch: Ortswechsel und Wechsel
der Kontaktpersonen. Es bedeutet ferner, täglich Phasen von Arbeit
zu haben und nicht nur einmal wöchentlich eine Stunde Beschäftigungstherapie.
Bei Heimaufenthalt: Verlagerung von Aktivitäten nach draußen.
3. Normaler Jahresrhythmus
Ferien, Verreisen, Besuche, Familienfeiern; auch
bei Behinderten haben solche im Jahresverlauf wiederkehrenden Ereignisse
stattzufinden.
4. Normaler Lebensablauf
Angebote und Behandlung sollten klar auf das
jeweilige Lebensalter bezogen sein (auch der geistig Behinderte ist Kind,
Jugendlicher, junger Erwachsener usw.!).
5. Respektierung von Bedürfnissen
Behinderte sollten so weit wie möglich in
die Bedürfnisermittlung einbezogen werden. Wünsche, Entscheidungen
und Willensäußerungen Behinderter sind nicht nur zur Kenntnis
zu nehmen, sondern auch zu berücksichtigen.
6. Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern
Geistig Behinderte sind Jungen und Mädchen,
Männer und Frauen mit Bedürfnissen nach (anders)geschlechtlichen
Kontakten. Diese sind ihnen zu ermöglichen.
7. Normaler wirtschaftlicher Standard
Dieser ist im Rahmen der sozialen Gesetzgebung
sicherzustellen.
8. Standards von Einrichtungen
Im Hinblick auf Größe, Lage, Ausstattung
usw. sind in Einrichtungen für geistig Behinderte solche Maßstäbe
anzuwenden, wie man sie für uns «Normale» für angemessen
hält." (Thimm 1994, S.19f)
Diese Forderungen sind durchaus übertragbar
auf das Schulsystem und bedeuteten auch hier größtmögliche
Angleichung an die Normalität, eben durch gemeinsames Unterrichten
mit anderen Schülern und nicht Abschiebung in Spezialeinrichtungen.
"Beachtenswert ist die Bedeutung, die das Normalisierungsprinzip in USA
für das Schulwesen gewonnen hat, wo gesetzlich das sogenannte 'Mainstreaming'
und damit die Forderung nach dem 'least restrictive environment' für
alle Behinderten Schülerinnen und Schüler verankert wurde." (Prengel
1993, S.157)
Damit wird der in den USA gesetzlich festgelegte
Grundsatz der 'Nicht-Diskremenierung' Behinderter auch in den Schulen umgesetzt
und weitestgehend integrativ gearbeitet.
Anmerkungen
Auf dieser Seite geht es, wie gesagt, nur darum,
ein grundsätzliches Verständnis für das Themengebiet zu
bekommen. Ich habe bewußt darauf verzichtet, eine Liste von Behinderungsformen
oder medizinischen Begriffen zu verwenden, da ich der Meinung bin, solche
Kategorisierungen sind dazu geeignet Dinge von sich wegzuschieben und sich
von ihnen zu distanzieren.
© 1998-2002, O.S. Bäuml
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